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Ein Kommentar

  1. Hallo Herr Wewer,
    schön, daß unsere Vereinssatzung nun auch im Web ist.
    Für unser neues Faltblatt zur Mitglieder Werbung in Verbindung mit der Beitrittserklärung zweckmäßig, wenn die Satzung als Einlageblatt im „Flyer“ beigefügt wäre.
    Ist das möglich?
    Ich hatte dies mit Herrn Sternkopf vor seinem Urlaubsantritt in Neuseeland kurz noch telefonisch angesprochen.
    Mit freundlichen Grüßen
    Arthur Herzog
    Vereinsgründungsmitglied

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