Einladung zum Gegenprotest gegen Querdenkende: Sonntag, 25.10.2020 13-19 Uhr

Der Gegenprotest findet am 25. Oktober von 13-19 Uhr am Markt in Remscheid statt.

UPDATE: Coronaleugnende haben ihre Hygienedemo abgesagt. Unser Gegenprotest ist beendet.

Verschwörungswahnanhängende Querdenk-Bewegung trifft sich am Sonntag, 25. Oktober 2020 ab 14 Uhr auf dem Rathausplatz (Theodor-Heuss-Platz, 42853 Remscheid) und wird dann ab 15 Uhr über die Alleestraße spazieren. Auf der Veranstaltung sind auch Rechtsextreme als Redende geladen.

In den vergangenen Tagen formierte sich ein Gegenprotest, der den Querdenkenden zeigen soll, dass sie hier in Remscheid nicht willkommen sind. Die Querdenkenden marschieren Seite an Seite mit Faschist*innen und Reichsbürger*innen, kehren feststehende Begriffe um, um Antifaschist*innen und die Regierenden als Faschist*innen bezeichnen zu können und treiben durch ihr massiv unsolidarisches Verhalten einen tiefen Keil in unsere bunte Gesellschaft. Aus diesem Grund lautet das Motto der Gegenversammlung auch: „Keinen Millimeter nach rechts – Remscheider*innen gegen Faschismus und Antisemitismus“

Querdenkende verbreiten massiv Falschmeldungen und offene Lügen, etwa dass Kinder wegen des Mund-Nasen-Schutzes erstickt oder wenigstens an einem so ausgelösten Lungenpilz verstorben seien oder die Mär von einer geringeren Sterblichkeitsrate als die Grippe. Sie fabulieren über eine Gleichschaltung der sogenannten „Merkel-System-Medien (MSM)“ oder einer Einschränkung der Meinungsfreiheit. Sie träumen von einer „Durchseuchung“ und „Herdenimmunität“, die es nachweislich nicht geben wird. Die ganze Bewegung ist von Rechtsextremen unterwandert und gesteuert, was sich auch in der Liste der Redenden niederschlägt.

Der Gegenprotest gegen diese demokratiezersetzende Bewegung findet am Sonntag, 25. Oktober von 13-19 Uhr am Brunnen am Markt in Remscheid statt. Es gibt eine angemeldete Versammlung, die 150 Personen zulässt. Es ist notwendig, dass bei dieser Versammlung ein Mund-Nasen-Schutz getragen wird, wie es übrigens in der gesamten Remscheider Innenstadt seit Mittwoch verpflichtend ist. Zusätzlich müssen 1,5m Abstand zwischen Menschen oder Bezugsgruppen eingehalten werden. Es wird Plakate geben, die den Schwurbelnden beim „Spazieren“ entgegengehalten werden können sowie ein paar Ansprachen via Megafon.

Wir möchten ein friedliches und sicheres Zeichen gegen diese unsolidarischen, faktenresistenten Faschismusunterstützenden setzen, aber ohne Menschen zu gefährden. Wer zu einer Risikogruppe gehört, möge bitte ganz genau abwägen, ob ein Erscheinen vor Ort sinnvoll ist. Der heutige Inzidenzwert liegt bei 115! Wer nicht kommen möchte, kann gerne Statements und Fotos in den Sozialen Netzwerken teilen und mit dem Hashtag #solidaritätjetzt versehen. So wissen wir Sie auch als unterstützenden Menschen, wenn Sie nicht vor Ort sind.

Die Auflagen für die Versammlung lauten wie untenstehend.

Schluss mit der Spaltung der Gesellschaft. Solidarität jetzt!
Schluss mit der Spaltung der Gesellschaft. Solidarität jetzt!
Keine Toleranz der Intoleranz: Remscheid bleibt tolerant.
Keine Toleranz der Intoleranz: Remscheid bleibt tolerant.

Beitrag von rs1.tv zum Thema

Es sprechen Remscheids Rechtsdezernentin Barbara Reul-Nocke und Oberbürgermeister Burkhard Mast-Weisz.

Auflagen für Mahnwache „Keinen Millimeter nach rechts – Remscheider gegen Faschismus und Antisemitismus“

  1. Bei Ihrer Versammlung ist die Gewährleistung eines Mindestabstands von 1,5 Metern zwischen Gruppen von höchstens 5 Personen einzuhalten.
    Eine Fluktuation zwischen den Gruppen soll unterbleiben. Bei Nichteinhaltung des gesetzlich vorgeschriebenen Mindestabstandes kann die Versammlung u. U. aufgelöst werden. Die Versammlungsleitung hat dafür Sorge zu tragen, dass die Abstandsregelungen während der Versammlung eingehalten werden. Auf der Versammlungsfläche sind die gesetzlich vorgeschriebenen Mindestabstände mittels Abstandsmarkierungen in geeigneter Form (z.B. durch Kreide oder Kreppband) zu kennzeichnen.Die geltenden Abstandsregeln sind auch während des Zulaufs (Sammlungsphase) und des Weggangs auf der Versammlungsfläche einzuhalten.Es sind Ordner im Verhältnis von 1:25 Versammlungsteilnehmern einzusetzen.
  2. Lautsprecher und Megafon werden so ausgerichtet, dass eine direkte Beschallung von Gebäuden vermieden wird.
    Die Lautstärke wird in Absprache mit der Polizei so eingestellt, dass Anwohner und unbeteiligte Passanten nicht mehr als nach den Umständen unvermeidbar belästigt werden.
    Die Lautstärke darf – gemessen in angemessener Entfernung zu dem Lautsprecher – einen Spitzenpegel von 90 db (A) nicht überschreiten.Bei polizeilichen Lautsprecherdurchsagen wird der eigene Lautsprecherbetrieb eingestellt.
  3. Tragestangen für Fahnen und Transparente dürfen eine Länge von 200 cm und einen Durchmesser von 4 cm nicht überschreiten und nur aus Weichholz oder Kunststoffleerrohr bestehen. Die Verwendung von Tragestangen, Fahnenstangen oder vergleichbaren Stöcken jeglicher Länge aus Metall, Hartholz oder sonstigen bruchfesten Materialien ist verboten.
  4. Das Mitführen von Behältnissen aus Glas oder Metall ist verboten.
  5. Das Mitführen und der Konsum von Alkohol werden für die gesamte Dauer der Versammlung untersagt. Der Versammlungsleiter und die Ordner haben dafür Sorge zu tragen, dass erkennbar alkoholisierte Personen an der Versammlung nicht teilnehmen.
  6.  Die Beschränkungen / Auflagen und die nachfolgenden Hinweise sind den Versammlungsteilnehmern vor Beginn der Versammlung und in deren Verlauf erforderlichenfalls erneut in geeigneter Form zur Kenntnis zu geben (z.B. über Megafon).
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